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STK 2019 46

Verfahrenskosten

Schwyz · 2020-02-14 · Deutsch SZ
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Verfahrenskosten | Strafgesetzbuch

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 14. Februar 2020STK 2019 46MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Berufungsführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft Innerschwyz,Postfach 562, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendVerfahrenskosten(Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 1. Mai 2019, SGO 2018 5);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Mit Urteil vom 1. Mai 2019 stellte das Bezirksgericht Schwyz das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Drohung und Tätlichkeit sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz bis 30. April 2016 ein und sprach ihn vom Anklagevorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Hingegen verurteilte es ihn wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vom 1. Mai bis 1. Juli 2016 und mehrfachen vorsätzlichen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern. Über die Verfahrenskosten entschied es wie folgt (Dispositivziff. 7):Die Verfahrenskosten, bestehend aus:a)den Untersuchungs- und Anklagekosten von Fr. 27‘544.95b)den Gerichtskosten von Fr. 5‘000.00 (inkl. Kosten, Gebühren und Auslagen für Redaktion, Ausfertigung und Versand des begründeten Entscheids);c)den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 7‘265.75;werden dem Beschuldigten zu 1/3 auferlegt (

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Beschuldigter und Berufungsführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft Innerschwyz,Postfach 562, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,

betreffend

Verfahrenskosten